Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, auf der B 31 Schwarzwaldstr. Höhe Fabrikstr. stadteinwärts mit 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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