Mit 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Freiburg, Dreisamstr., innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Koaxialkabelmessung mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Freiburg erhob 70,00 € Bußgeld

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