Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Herrenberg, auf der Marienstraße, Höhe Schulzentrum, Ri. Tübinger Straße, innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Herrenberg übersandte Verwarnung / Anhörung

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