Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Köln-Deutz, Deutzer Ring, Tangente , Auffahrt zur BAB 599, FR AK Gremberg  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit  Foto, Messgerät: Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Zeugenbefragung wurde von übersandt.

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