Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mallentin, B 105, Abs. 80, km 0,475, in Ri. Gevesmühlen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 65 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
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