Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mutterstadt, B 9, Gem. Mutterstadt, 400 m vor Abfahrt Mutterstadt-Ost, FR Speyer, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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