Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,6, FR Saarbrücken wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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