In Oldenburg, auf der Straße -An den Voßbergen-, vor Kirche wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Radarmessgerät mit Frontfoto 61 km/h. Bußgeld: 210, 0 €, erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot

Aktenführende Bußgeldstelle Oldenburg erließ Bußgeldbescheid mit Fahrverbot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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