Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönbek, auf der BAB 7, bei km 85.000 in Rtg. Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 106 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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