Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 25.04.2016 in Stuttgart-Süd, B 14, Leonberger Straße, nach Nesenbachtalbrücke, in Richtung Schattenring wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h und wurde mittels Messgerät: Einseitensensor ES3.0 und Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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