Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Frankfurt am Main, auf der BAB A 5, AS Frankfurt-Rebstock – AK Frankfurt-Westkreuz, km 492,500 absteigend gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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