Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 83512, Wasserburg, auf der Rosenheimer Sr., Höhe Eim. Molkerei-Bauer-Str. 10-1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 99 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandter Formular Anhörung
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