Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88299, Leutkirch-Hinznang, OD, L 319, FR Urlau mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit TRAFFIPAX-Traffiphot S und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.