Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Kötzing, auf der Grub, Höhe Haus-Nr. 1, Ri. Arnbruck am 21.03.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät ES3.0 wurden 72 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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