Wegen innerörtlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart – Hedelfingen, Dürrbachstraße 39, wurde Bußgeldverfahren eingeleitet, Bußgeldstelle Stuttgart
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 09.02.2016 wurde Geschwindigkeitsverstoß in Stuttgart – Hedelfingen, Dürrbachstraße 39, Richtung Speidelweg mit 53 km/h bei zulässigen 30 km/h begangen. Die Überschreitung betrug 23 km/h, Beweismittel: Messgerät Speedophot mobil, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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