Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer – Dresden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 122 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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