In Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessverfahren, PoliScan Speed FM 1, Foto 150 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörungsbogen
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