Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hofheim auf der A 3, bei km 20,473, Richtung Frankfurt am Main die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 89 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 19 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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