Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Waltrop, auf der Ickerner Straße zw. Haus-Nr. 104 u. 122, FR nord wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Schreiben von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausenübersandt.
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