Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Thewissenweg, zw. Geranienweg und An der Golzheimer Heide, Fahrtrichtung Ulmenstr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 46 km/h mit Messgerät Vitronic PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde ein Bußgeldbescheid erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf

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