Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Am 16.05.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Darmstadt, auf der A 5, bei km 520,7, Darmstädter Kreuz, FR Mannheim um 25 km/h, bei erlaubten 100 km/h überschritten, Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab 125 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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