Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Raschau, B 101, geg. Einmündung Bergsiedlung, FR Annaberg-Buchholz am 10.12.2015 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 83 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erzgebirgskreis

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