Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 12347, Berlin, Neuköln, auf der BAB 100, Tunnel/OT Britz Nord, Ri. Seestraße, SK33B. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 124 km/h
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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