Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12487, Berlin, Nk, auf der BAB 13, im Bereich von km 16, Richtung stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 86 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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