Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, linke Fahrspur Tunnelende mit 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Düsseldorf erhob 208,00 € Bußgeld, Voreintragungen
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