In Karlsbad-Langensteinbach, auf der A 8, Höhe km 260,800, Stuttgart – Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 133 km/h , bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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