Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Dornstadt-Scharenstetten, auf der BAB 8, in Höhe km 135,600, Stuttgart – München ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 140 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed. Verwarnungsgeld: 30,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Verwarnung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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