Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 113 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Koaxialmessung und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 13 km/h und führte zu einer Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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