Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der Elbbrücke, linke Seite um 33 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 93 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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