Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herten, auf der Ewaldstraße, Höhe Füßgängerbrücke, FR Nord mit 38 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: G 1TraffiStar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.6 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Herten übersandt.
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