Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seboldshausen, Seboldshausener Str., i.H. HNr. 11, FR Bad Gandersheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 350, stat. Anlage ergab 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Vordruck Anhörung

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