Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stolpen-Altstadt, S 164 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 56 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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