Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Denkendorf, auf der BAB 8, bei km 187,600, München – Karlsruhe die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 126 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 46 km/h. Bußgeld: 160,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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