Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Neuenstadt, auf der BAB 81, in Höhe km 527,760, Würzburg – Stuttgart, außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: PoliScan Speed ergab 145 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung

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