Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Film, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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