Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem mit das Handy in Vechta, auf der Ravensburger Straße in der rechten Hand vor den Mund gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Die Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 120,00 € (erhöht wegen Voreintragung) geahndet. 1 Punkt

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Vechta erlassen.

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