Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Schweinfurt, im Bereich von km 21,5 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 73 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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