Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71686 Remseck a.N. auf der Neckarremser Str., Höhe Bushaltestelle Lindenstr., in FR Neckarrems  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Remseck übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot

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