Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 08.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Unna, Werler Straße, (erhöhte Unfallgefahr), Höhe Ostbürener Straße, Fahertrichtung Unna um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV356 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.