Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 151 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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