Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Westhausen, auf der B 29, aus FR Aalen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Verwarnungsgeldangebot: 30,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandt.

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