Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, im Bereich von km 327,94, in Fahrtrichtung Prenzlau / Lübeck begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 138 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung

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