Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Seeland, Stadt Seeland, Hoym, auf der Ballenstedter Straße, L 55, Ri. Quedlinburger Straße wurde mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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