Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h auf der A 27, Gemarkung Krelingen, Ri. Walsroder Dreieck, km 1,255 überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 104 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis

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