Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 53 km/h in Aachen, Branderhofer Weg 117, Rtg. stadteinwärts überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6F digital mit Foto 83 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aachen

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