Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h in Borstel-Hinterbrack, K 39, Fahrtrichtung Hamburg, Hausnr. 16 überschritten. Festgestellt wurden mit durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 71 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade
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