Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Gardelegen, Hansestadt, Gardelegen, Marburger Landstraße, vor Ortsschild, Ri. B 188 um 45 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Frontfoto ergab 95 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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