Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 25 km/h in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed FM1 mit Foto 145 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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