Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Garbsen-Stelingen, auf der Leinestraße 12 a, Richtung Zehntweg innerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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