Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der B 11, im Abschnitt 1140, bei km 0,700, Richtung Landshut die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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